Die direkten Verwandten (Eltern, Ehepartner, Kinder, Enkel, Nichten und Neffen) sind berechtigt und verpflichtet, ihren verstorbenen Angehörigen eine würdige Bestattung auszurichten (zu organisieren und zu finanzieren). Sie dürfen über die Form des Abschieds (Gottesdienst, stille Beisetzung) und der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) entscheiden.
Dabei gilt es aber stets auch den Willen der verstorbenen Person zu respektieren und die emotionalen Bedürfnisse anderer nahe stehender Personen (Lebenspartner, geschiedene Ehefrau, enge Freunde) zu achten.