Ein Vorsorgevertrag ist die verbindlichste Form der Bestattungsvorsorge. Der Vertrag wird zwischen Vorsorgenehmerin bzw. Vorsorgenehmer und einer Vorsorgestiftung abgeschlossen. Die Vertragsparteien wählen ein Bestattungsunternehmen, welches für die Ausführung verantwortlich zeichnet.
Im Unterschied zu Bestattungswunsch oder Vorsorglicher Abmachung wird im Vorsorgevertrag auch der finanzielle Aspekt der Bestattung geregelt. Der Vertrag tritt mit der Überweisung der Bestattungskosten auf das Stiftungskonto in Kraft. Aus den Zinsen werden Teuerung und Preisanpassungen ausgeglichen.
Durch die Vorfinanzierung der Bestattungskosten und seine rechtliche Verbindlichkeit stellt ein Vorsorgevertrag im Todesfall eine spürbare Entlastung für die Angehörigen dar.
Im Vorsorgevertrag wird der Leistungsumfang genau definiert: alle Einzelheiten zur Art der Bestattung, Überführung und Aufbahrung, Blumenschmuck und Trauerdrucksachen, Leidessen und Grabpflege. Dabei kann der Vorsorgenehmer seine Wünsche präzise festhalten. Details zu Vorfinanzierung und Verzinsung des Vorsorgekapitals sowie allgemeine Bedingungen ergänzen der Vertrag.
Ein Dokument mit dem Titel "Mein persönlicher Abschied" liegt dem Vertrag bei:
- persönliche Informationen über Sterbebegleitung
- zu benachrichtigende Institutionen und Kontaktstellen
- Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente
- eine Verfügung bezüglich Organspende
- Adresse des Vertrauensarztes
- eine Patientenverfügung mit persönlichem Ausweis
Egli Bestattungen kann im Vorsorgebereich auf die verlässliche Unterstützung der Stiftung Schweizerische Bestattungsvorsorge (SSBV) zählen.
Wenn Sie sich für einen Vorsorgevertrag oder eine Bestattungsvorsorge interessieren, stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Geschäftsstellen, am Telefon oder per email.