Amtliche Dokumente und Vorschriften
Offizielle Papiere, Behördengänge und vieles mehr.
Eine Organisation für die Überführung einer verstorbenen Person ins nahe oder ferne Ausland nimmt viel Zeit in Anspruch. Bitte bedenken Sie, dass ein erfahrener BestatterIn dafür mindestens einen Arbeitstag benötigt.
Wichtig zu wissen und in die Planung miteinzuberechnen ist auch, dass Ämter und offizielle Stellen an den Wochenenden nicht erreichbar sind, sodass Papiere weder organisiert noch beschafft werden können.
Folgende Dokumente müssen für eine Auslandüberführung organisiert werden:
• Reisepass und/oder Identitätskarte (Original)
• Todesbescheinigung mit ärztlicher Kurzdiagnose (Spital, Heim, Hausarzt)
• Leichenpass (Staatsanwaltschaft)
• Internationale Sterbeurkunde (Wohngemeinde, resp. Zivilstandesamt)
• Bestattungsbewilligung (Gemeinde des Sterbeortes)
• Verlötprotokoll (amtlicher Arzt)
• Angaben des Bestatters vor Ort und von der Zieldestination (nur bei Überführungen per Flugzeug)
Die Organisation sämtlicher Dokumente kann an Egli Bestattungen in Auftrag gegeben werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die benötigten Papiere selber zu organisieren. Bitte beachten Sie, dass diese Beschaffungen zwischen Angehörigen und Egli Bestattungen nicht aufgeteilt werden können.
Je nach Zieldestination (Land) werden weitere Dokumente benötigt (Apostillen, Übersetzungen und Weiteres).
Situativ muss bei der jeweiligen Botschaft persönlich vorgesprochen werden (beschränkte Öffnungszeiten, meist nur vormittags).
Für die Überführung einer verstorbenen Person ins Ausland muss der Sarg mit einer Zinkeinlage ausgestattet sein. Gemäss Internationaler Vorschrift wird diese durch den BestatterIn unter Aufsicht eines amtlichen Arztes luftdicht verschlossen (zugelötet). Anschliessend versieht der anwesende Arzt eine der Sargschrauben mit einem amtlichen Siegel.
Aus mehreren Gründen ist es Angehörigen leider nicht gestattet, dem obgenannten Prozess beizuwohnen.
Für eine Überführung ins Ausland ist ein Originaldokument (Reisepass, Identitätskarte) zwingend.
Bei einer Überführung ins Ausland mittels Flugzeug dürfen keine Sargbeigaben mitgegeben werden.
Bei einer Überführung ins Ausland mittels Flugzeug muss die Zieldestination, sowie die Angaben des ortsansässigen Bestatters, vorhanden sein (Vorschrift der Fluggesellschaften).
In mehreren Ländern (u.a. USA, China, Neuseeland, div. Balkanstaaten) verlangen die jeweiligen Botschaften zusätzliche Dokumente (Apostillen, Übersetzungen und mehr). Ohne diese Papiere kommt eine Überführung nicht zu Stande. Je nach Land muss persönlich bei der Botschaft vorgesprochen werden. Für einen zeitnahen Termin kann Egli Bestattungen nicht garantieren (beschränkte Öffnungszeiten der Botschaften).