Checkliste

Was tun bei einem Todesfall?


Hier haben wir für Sie die ersten wichtigsten Schritte zusammengestellt, die Sie in die Wege leiten müssen, wenn Sie mit einem Todesfall konfrontiert sind.

Wichtige Telefonnummern:

Polizei-Notruf: 117
Feuerwehr-Notruf: 118
Sanitäts-Notruf: 144
REGA: 1414
 
24 h-Telefon Egli Bestattungen: +41 41 211 24 44

1. Rettungsdienst benachrichtigen (Notruf 144)

  • bitte immer zuerst den Rettungsdienst benachrichtigen (Notruf 144)
  • wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, den Notfallarzt kontaktieren (Tel. 0900 11 14 14) 
  • der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus (wenn es sich um eine natürliche Todesursache handelt)
  • das Spital bzw. die Institution lässt die Todesbescheinigung ausfüllen
  • das Spital bzw. die Institution schickt die Todesbescheinigung direkt ans zuständige Zivilstandsamt
  • andernfalls wird die Todesbescheinigung den Angehörigen übergeben
  • die Polizei (Notruf 117) und der Rettungsdienst (Notruf 144) müssen zwingend benachrichtigt werden
  • die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft und einen amtlichen Arzt auf

2. Erstkontakt mit einem Bestatter 

  • ein frühzeitiger erster Anruf bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl ist sinnvoll
  • der erfahrene BestatterIn wird mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen und erste entscheidende Fragen klären:
    Abholung, Aufbahrung, Überführung ins Krematorium, u.a.
  • vom BestatterIn bekommen Sie auch Rat und Unterstützung, wenn Sie die verstorbene Person zu Hause aufbahren möchten
  • Egli Bestattungen ist rund um die Uhr für Sie erreichbar über unser 24 h-Telefon +41 41 211 24 44

3. Meldung bei der Wohngemeinde

  • innert zwei Tagen sollte der Todesfall der Gemeinde des Wohnortes der verstorbenen Person gemeldet werden
  • mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung (sofern nicht direkt an die Gemeinde gesandt) und das Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  • Erdbestattung oder Feuerbestattung (Kremation) 
  • Festlegung, wann die Bestattung oder Kremation abgehalten oder vollzogen werden soll
  • Art der Grabstätte (Familiengrab, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Baumgrab, Urnenhain, Diamantbestattung, Urne nach Hause)
  • Ort und Termin der Beisetzung und/oder der Trauerfeier (Abdankung, Gottesdienst)

4. Besprechung und Planung des Abschieds

  • Auswahl eines Sarges 
  • Auswahl einer Urne 
  • Auswahl eines Grabkreuzes (sofern für die gewählte Grabstätte vorgeschrieben)
  • Blumenschmuck für Aufbahrung, Sarg oder Urne, Abdankung und Friedhof
  • Dekoration für Aufbahrung und/oder Abschied auf dem Friedhof oder in einer Kirche
  • Gestaltung, Druck und Versand von Leidzirkularen
  • Gestaltung und Aufgabe einer Traueranzeige (Zeitung nach Wahl)
  • einen Termin vereinbaren, um mit dem zuständigen PfarrerIn oder dem gewünschten RitualberaterIn über Gestaltung und Inhalt der Trauerfeier zu sprechen
  • wenn nicht anders gewünscht, sollten zu diesem Gespräch erste vorläufige Angaben für einen Lebenslauf mitgebracht werden

5. Würdiger Abschied

  • gemäss dem Wunsch der Angehörigen wird die verstorbene Person vom BestatterIn am Sterbeort abgeholt
  • dieser Termin kann bald oder erst mehrere Tage nach dem Tod festgelegt werden
  • der BestatterIn bereitet die verstorbene Person für die letzte Reise vor (waschen & ankleiden), sofern nicht bereits von Spital, Heim, Spitex oder Trauerfamilie vollzogen
  • beim Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person dürfen die Angehörigen dabei sein und mithelfen (kein Muss)
  • wenn die verstorbene Person in den Sarg gebettet ist, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied nehmen zu können
  • im Bestattungsfahrzeug wird der Sarg in die Aufbahrungsräume der Gemeinde oder direkt ins Krematorium überführt

Regelung der Erbschaft:

Als Bestattungsunternehmen können wir Sie leider nicht zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft beraten. 
Bitten wenden Sie sich dazu an die zuständige lokale Behörde (Erbschafts-, resp. Teilungsamt etc.).

Wir empfehlen Ihnen, keine Vermögenswerte an sich zu nehmen, keine auf die verstorbene Person lautenden Verträge zu kündigen oder Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Diese Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden. 

Die Bestattungskosten sind unabhängig davon durch den Auftraggeber zu begleichen. In der Regel sind dies die nächsten Verwandten, nicht die verstorbene Person. Die Übernahme der Bestattungskosten gehört zu den über den Tod hinausgehenden Pflichten der nächsten Verwandten. Auch dann, wenn die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben. Unter gewissen Bedingungen übernehmen einzelne Gemeinden die notwendigsten Kosten für eine «schickliche Bestattung».

Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt:
"Wer kommt für die Bestattungskosten auf?".